UNTERMIETVERTRAG zwischen POLEDANCE ROSTOCK (Vermieter) und

Mitglied (5,00 € verrechnet mit dem Mitgliedsbeitrag)
kein Mitglied (20,00 Euro vor Ort zu zahlen)

Ich stimme der Übermittlung und Verarbeitung meiner Daten zu.Es gelten die AGBs von Poledance Rostock. Sie sind Bestandteil des Vertrages.  Aufgrund behördlicher Anordnung ist der Betrieb von Fitnessstudios zurzeit untersagt. Da die Räumlichkeiten zurzeit unbenutzt sind, vermietet der Vermieter, während der behördlichen Anordnung die Studios an privat Personen für den Zeitraum von jeweils einer Stunde.

Der oben genannte Untermieter hat somit die Möglichkeit einen Kursraum von zwei  für den o.g. Zeitraum für sich zu nutzen. Die Nutzung der Räumlichkeiten unterliegt aufgrund der Corona Pandemie besonderer strenger Auflagen:

  •  Der Untermieter ist nicht berechtigt außerhalb der Mietzeit das Mietobjekt zu betreten
  • Der Untermieter hat jedes von Ihm genutzte Gerät gründlich mit den bereitgestellten Desinfektionsmitteln zu reinigen
  • Die Fenster müssen während der gesamten Aufenthaltsdauer vom Untermieter geöffnet werden
  • Der Mieter hat das Mietobjekt als Einzelperson gemietet, alternativ darf der Mieter das Mietobjekt mit Personen, die zum eigenen Hausstand gehören betreten. Sämtliche Personen sind vor Betreten des Mietobjektes dem Vermieter schriftlich mit Namen und Anschrift zu benennen. Erfolgt keine Genehmigung vom Vermieter, darf das Mietobjekt nur als Einzelperson betreten werden.
  • Der Untermieter hat die Einrichtung pfleglich zu behandeln
  • Sollten sich andere Personen in der Zeit, in der, der Untermieter das Objekt gemietet hat, im Mietobjekt befinden, hat er das Mietobjekt mit Mund-Nasen-Schutz zu betreten und diese aufzufordern das Mietobjekt zu verlassen. Kommen die Personen dieser Aufforderung nicht nach, muss der Untermieter das Objekt unverzüglich zu verlassen
  • Der Untermieter hat diesen Mietvertrag vor Betreten des Mietobjekt unterschieben an den Vermieter zurück zu senden und ihn während der Mietdauer mit zu führen und muss diesen kontrollierenden Personen (Personal/Polizei/Ämtern) bei Aufforderung vorzeigen.

Sollte der Untermieter einer der oben aufgeführten Auflagen nicht nachkommen und es seitens einer Behörde oder anderen Stellen zu Ordnungsgeldern/Strafgeldern oder sonstigen Sanktionen kommen, haftet der Untermieter gegenüber dem Vermieter hierfür. Hierzu zählen auch Schadensersatzforderungen aufgrund entgangener Untermietzahlungen. Der Untermieter zahlt für die Anmietung des Mietobjektes pro Stunde eine Gebühr in Höhe

von 20,00 €. Sollte der Untermieter Mitglied beim Vermieter sein, reduziert sich die Mietgebühr auf 5,00 € und ist in den bereits bezahlten Mitgliedsbeiträgen berechnet, sofern der Untermieter die laufenden Beiträge aus der Mitgliedschaft weiterbezahlt und keine Beitragsrückstände bestehen. Alle Beiträge verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt.